Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Privatkunden
Patricia Valente – Hair- & Make-up Artist
Inh. Patricia Biendl
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Patricia Valente – Hair- & Make-up Artist, Inh. Patricia Biendl, Pfingstbergstraße 12, 94330 Salching, gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung Hair- & Make-up Artist entstehen, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst in Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Stylisten zum vertraglich vereinbarten Zweck. Der Vertrag gilt für alle im Angebot schriftlich vereinbarten Leistungen. Nachträgliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese ebenfalls schriftlich festgehalten werden.
3. Terminvereinbarung/ Datenerhebung
Die Terminvereinbarung kann ausschließlich persönlich, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
Andere Messenger-Dienste (z.B. Facebook, Instagram) stellen keine verbindlichen Kommunikationswege und damit Terminreservierungen dar.
Zum Zwecke der Terminvereinbarung müssen folgende Daten erhoben und (in Deutschland) gespeichert werden. Ohne diese Daten ist eine Terminbuchung nicht möglich:
- Name des Kunden
- Telefonnummer des Kunden
Darüber hinaus können folgende wichtige Informationen für die Terminvergabe bzw. die reibungslose Erbringung der Dienstleistung gespeichert werden:
- E-Mail Adresse des Kunden
- Informationen über Allergien/ Unverträglichkeiten, Spezifika der Haarstruktur/ der Haut
- Informationen zu bisherigen oder geplanten Dienstleistungen z.B. Mischungsverhältnis der Chemikalien für (regelmäßige) Färbungen/ Tönungen
Die erhobenen Daten werden bei Widerruf durch den Kunden sofort gelöscht.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass einige der genannten Kommunikationswege nicht unter die EU-DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Vergleich zur EU erhebliche Mängel aufweist.
Angebote und Termine werden individuell erstellt, sie können auch als Freitext im E-Mail-Verkehr erstellt werden. Hat ein Kunde ein Angebot in Textform akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen.
4. Minderjährige Kunden
Bei Kunden unter 18 Jahren wird die Dienstleistung des Stylisten nur durchgeführt mit dem schriftlichen Einverständnis des Erziehungsberechtigten.
5. Preise
Die Preise für Stylings sind der aktuell gültigen Preisliste unter „Preise & Leistungen“ samt allen Einzelleistungen zu entnehmen.
Zudem fallen Zusatzkosten an. Diese unterscheiden sich nach Brautstyling am Hochzeitstag, Brautstyling am Probetermin und den weiteren Stylings.
a. Brautstyling am Hochzeitstag
Im Rahmen des Brautstylings am Hochzeitstag fallen zusätzliche Kosten an wie folgt:
- bei Fahrtwegen über 50 km: 0,75 EUR pro gefahrenen Kilometer
- bei Leistungsbeginn vor Ort beim Kunden vor 7 Uhr: 50,- € pro angefangene Stunde
- an Sonn- und Feiertagen: Zuschlag von 50% des Paketpreises bzw. der einzelnen zusätzlichen Dienstleistungen
Das voraussichtliche Honorar zuzüglich der geschätzten Zusatzkosten wird in der Buchungsvereinbarung und im Brautstyling-Fragebogen festgehalten, welcher beim Probetermin erstellt wird. Dieser dient lediglich als Schätzung und kann bei Abänderung der vereinbarten Leistungen auch nach Inanspruchnahme vom Stylisten korrigiert und angepasst werden.
b. Brautstyling am Probetermin
Im Rahmen des Brautstylings am Probetermin fallen zusätzliche Kosten an wie folgt:
- bei Fahrtwegen: 0,75 EUR pro gefahrenen Kilometer
- bei Leistungsbeginn vor Ort beim Kunden vor 7 Uhr: 50,- € pro angefangene Stunde
- an Sonn- und Feiertagen: Zuschlag von 50% des Paketpreises bzw. der einzelnen zusätzlichen Dienstleistungen
c. Weitere Stylings
Im Rahmen der weiteren Stylings fallen zusätzliche Kosten an wie folgt:
- bei Fahrtwegen über 20 km: 0,75 EUR pro gefahrenen Kilometer (Stadtgebiet Straubing auch bei mehr Kilometern kostenfrei)
- bei Leistungsbeginn vor Ort beim Kunden vor 7 Uhr: 50,- € pro angefangene Stunde
- an Sonn- und Feiertagen: Zuschlag von 50% des Paketpreises bzw. der einzelnen zusätzlichen Dienstleistungen
6. Fälligkeit, Anzahlung
Am Tag des Probetermins wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des kalkulierten Dienstleistungsendpreises fällig, welche gleichzeitig das Honorar für den Probetermin darstellt.
Am Tag des Stylings wird der Gesamtbetrag zzgl. ggf. angefallener Zusatzkosten (siehe Ziff. 4) fällig. Gezahlte Anzahlungen werden hierbei verrechnet.
7. Probetermin, Rücktritt vom Vertrag
Der Probetermin findet beim Stylisten im Home-Studio statt.
Stellt sich frühestens nach Beendigung des Probetermins seitens des Kunden heraus, dass dieser z.B. eine komplett andere Frisur wünscht, kann der Stylist auf die Durchführung eines zweiten Probetermins bestehen, wenn er die Änderung ohne einen weiteren Probetermin nicht durchführen oder verantworten kann. In diesem Fall fallen erneut 50% des kalkulierten Preises an.
Verweigert der Kunde diesen zweiten Probetermin, kann der Stylist vom Vertag zurücktreten. Auf eine Rückerstattung der Anzahlung bzw. des bereits gezahlten Honorars für den Probetermin in Höhe von 50% des kalkulierten Preises hat der Kunden keinen Anspruch.
Wird für weitere Personen (wie z.B. Brautmutter, Brautjungfern etc.) ebenfalls ein Probestyling gewünscht, wird für diese ebenfalls eine Anzahlung fällig, welche nicht im Dienstleistungspreis beinhaltet ist. In diesem Fall fallen daher ebenfalls 50% des kalkulierten Preises für diese Leistung an.
8. Auftragsstornierung, Ausfallhonorar
Der Vertrag kann seitens des Kunden innerhalb von 48 Stunden nach dem Probetermin storniert werden. Für diesen Fall fallen keine weiteren Kosten an. Auf eine Rückerstattung der Anzahlung bzw. des bereits gezahlten Honorars für den Probetermin in Höhe von 50% des kalkulierten Preises hat der Kunden keinen Anspruch.
Für den Fall einer späteren Stornierung seitens des Kunden hat der Stylist Anspruch auf ein Ausfallhonorar nach folgender Staffelung:
- 48 Stunden nach dem Probetermin bis 21 Tage vor dem Stylingtermin, z.B. Hochzeitstermin: 60% des vereinbarten Honorars
- 15 – 21 Tage vor dem geplanten Termin: 80% des vereinbarten Honorars
- bis zu 14 Tage vor dem geplanten Termin: 100% des vereinbarten Honorars
Der Stylist übernimmt keine Haftung für evtl. Unverträglichkeiten und Allergien, ob bekannt oder unbekannt.
Haftungsausschluss besteht für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten Behandlungen, von denen der Stylist im Interesse des Kunden abrät.
Bei vom Stylisten nicht zu vertretenen Umständen, z.B. höhere Gewalt, wie z.B. Stromausfall, Unfall, Krankheit und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages entgegenstehen, kann kein Haftungsanspruch hergeleitet werden.
Ein Anspruch auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.
Sollte der Stylist einen Termin aufgrund höherer Gewalt absagen müssen, so wird der Kunde so früh wie möglich darüber informiert.
Der Stylist wird sich um adäquaten Ersatz bemühen.
Eine Garantie für die Zurverfügungstellung eines adäquaten Ersatzes oder dessen Leistung wird nicht übernommen. Ebenso übernimmt der Stylist für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden in diesem Falle keine Haftung.
Der Kunde hat die Möglichkeit statt eines Ersatzes den Auftrag kostenfrei zu stornieren. Sollte der Kunde den Auftrag bereits anbezahlt oder komplett bezahlt haben, werden sämtliche Gelder für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen an den Kunden zurückgezahlt.
Ein Anspruch auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.
10. Gewährleistung
Zeigt sich ein Mangel, so hat der Kunde diesen unverzüglich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige nur, wenn sie noch während des Auftrags erfolgt.
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsmäßig erfüllt.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter haar- und hautkosmetischer Pflegemittel durch den Kunden oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden von Kunden oder Dritten unsachgemäße Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Sofern das Probestyling bereits mit Mängeln behaftet ist, es nicht der Vorstellung des Kunden entspricht oder noch Änderungswünsche bestehen, hat der Kunde dies ebenfalls unverzüglich und spätestens im Anschluss des entsprechenden Probestylings zu beanstanden, um dem Stylisten die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen.
Spätere Beanstandungen und Änderungen sind nur bei geringfügigen Abweichungen möglich, z.B. selber Make-up Stil – jedoch etwas dezenter.
11. Verwendung von Bildmaterial
Der Stylist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. diese im Internet (z.B. Website, Facebook, Instagram etc.) zu Werbezwecken zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Stylist auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Stylisten einverstanden ist/ sind.
Ist der Kunde mit der Veröffentlichung nicht einverstanden, kann er dem – auch nachträglich – widersprechen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Straubing. Für die Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien gilt deutsches Recht.
13. Schlussklausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine, ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende, wirksame Regelung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden
Patricia Valente – Hair- & Make-up Artist
Inh. Patricia Biendl
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Patricia Valente – Hair- & Make-up Artist, Inh. Patricia Biendl, Pfingstbergstraße 12, 94330 Salching, gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung Hair- & Make-up Artist entstehen, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst in Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.Vertragsgegenstand
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Stylisten zum vertraglich vereinbarten Zweck. Der Vertrag gilt für alle im Angebot schriftlich vereinbarten Leistungen. Nachträgliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese ebenfalls schriftlich festgehalten werden.
3. Vertragspartner
Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und
Patricia Valente – Hair- & Make-up Artist
Inh. Patricia Biendl
Pfingstbergstraße 12, 94330 Salching
Email: patricia_valente_mua@gmail.de
Telefon: 0160 3521 750
4. Reservierungen
Reservierungen sind möglich als:
- Optionen oder
- Festbuchungen.
a. Option
Option ist eine Reservierung für die Tätigkeit des Stylisten zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt nach Ablauf der 5 Tage, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage beim Kunden, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
b. Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine für den Stylisten und den Kunden verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Stylisten das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Stylist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
5. Vertragsschluss
Patricia Valente – Hair- & Make-up Artist, Inh. Patricia Biendl, arbeitet hauptsächlich auf Terminbasis. Kunden werden nach Angabe der gewünschten Dienstleistungen Termine angeboten. Diese werden dann fest mit Datum, Uhrzeit und ggf. Zusatzdienstleistungen reserviert.
Eine verbindliche Buchung des Stylisten kann ausschließlich persönlich, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
Andere Messenger-Dienste (z.B. Facebook, Instagram) stellen keine verbindlichen Kommunikationswege und damit Terminreservierungen dar.
Sobald der Termin reserviert ist, entsteht zwischen dem Kunden und dem Stylisten ein Dienstleistungsvertrag.
Angebote und Termine werden individuell erstellt, sie können auch als Freitext im E-Mail-Verkehr erstellt werden. Hat ein Kunde ein Angebot in Textform akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen.
Der Vertrag beinhaltet die Location bzw. Ort, Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars.
6. Datenerhebung
Zum Zwecke der Terminvereinbarung müssen folgende Daten erhoben und (in Deutschland) gespeichert werden. Ohne diese Daten ist eine Terminbuchung nicht möglich:
- Name des Kunden
- Telefonnummer des Kunden
Darüber hinaus können folgende wichtige Informationen für die Terminvergabe bzw. die reibungslose Erbringung der Dienstleistung gespeichert werden:
- E-Mail Adresse des Kunden
- Informationen über Allergien/ Unverträglichkeiten, Spezifika der Haarstruktur/ der Haut
- Informationen zu bisherigen oder geplanten Dienstleistungen, z.B. Mischungsverhältnis der Chemikalien für (regelmäßige) Färbungen/ Tönungen
Die erhobenen Daten werden bei Widerruf durch den Kunden sofort gelöscht.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass einige der genannten Kommunikationswege nicht unter die EU-DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Vergleich zur EU erhebliche Mängel aufweist.
7. Preise
Der Stylist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden.
Insoweit können daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare pauschal vereinbart werden.
Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonoraren wird für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, zusätzlich anfallende Arbeitszeiten nach Stunden berechnet.
Der Stundensatz beträgt:
- bei einem vereinbarten Tagessatz: 1/8 des vereinbarten Tagessatzes
- bei einem vereinbarten Halbtagessatz: 1/4 des vereinbarten Halttagessatzes
- jedoch mindestens 50,- EUR.
Zusätzliche Kosten fallen an wie folgt:
- Fahrtkosten: 0,75 EUR pro gefahrenen Kilometer
- bei weiteren Anreisen: alle tatsächlich anfallenden Reisekosten wie Bahn-, Bus-, Flug-, Taxikosten sowie Übernachtungskosten, sofern nicht anderweitig abgesprochen
- bei speziell benötigten Produkten oder Requisiten: tatsächlich anfallende Kosten für die Besorgung.
8. Fälligkeit, Vorschüsse
Der Stylist ist berechtigt, jederzeit Teilleistungen abzurechnen; die Teilbeträge sind jeweils zwei Wochen nach Rechnungsstellung (berechnet nach Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig.
Der Stylist ist unabhängig von den vorstehenden Festlegungen berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu fordern.
Die Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen; maßgeblich ist das Datum der Gutschrift auf meinem Konto.
Unterbleibt eine Vorauszahlung ist der Stylist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen.
Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, ist der Stylist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz (siehe Ziff. 7) in Anrechnung gebracht.
Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Stylisten nicht zu vertreten ist (siehe auch unter „Festbuchung“).
9. Auftragsstornierung, Rücktritt vom Vertrag, Ausfallhonorar
Der Vertrag kann beidseitig innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen storniert werden.
Tritt der Kunde ab dem 8. Tag nach Buchungsbestätigung vom Vertrag zurück, hat der Stylist Anspruch auf ein Ausfallhonorar nach folgender Staffelung:
- mindestens 15 Tage vor dem geplanten Termin: 25% des vereinbarten Honorars
- 8 – 14 Tage vor dem geplanten Termin: 50% des vereinbarten Honorars
- 4 – 7 Tage dem geplanten Termin: 75% des vereinbarten Honorars
- bis zu 3 Tage vor dem geplanten Termin: 100% des vereinbarten Honorars
Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, steht dem Stylisten ebenfalls das vereinbarte Honorar in voller Höhe samt der bis dahin angefallenen Zusatzkosten zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Stylist mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten und geschuldeten Leistung tatsächlich bereits begonnen hat.
Der Stylist kann jedoch jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von einem vereinbarten Vertrag zurücktreten.
10. Haftung
Der Stylist übernimmt keine Haftung für evtl. Unverträglichkeiten und Allergien, ob bekannt oder unbekannt.
Haftungsausschluss besteht für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten Maßnahmen von denen der Make-up Artis Stylist im Interesse des Kunden abrät.
Bei vom Stylisten nicht zu vertretenen Umständen, z.B. höhere Gewalt, wie z.B. Stromausfall, Unfall, Krankheit und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages entgegenstehen, kann kein Haftungsanspruch hergeleitet werden.
Ein Anspruch auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.
Sollte der Stylist einen Termin aufgrund höherer Gewalt absagen müssen, so wird der Kunde so früh wie möglich darüber informiert.
Der Stylist wird sich um adäquaten Ersatz bemühen.
Eine Garantie für die Zurverfügungstellung eines adäquaten Ersatzes oder dessen Leistung wird nicht übernommen. Ebenso übernimmt der Stylist für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden in diesem Falle keine Haftung.
Der Kunde hat die Möglichkeit statt eines Ersatzes den Auftrag kostenfrei zu stornieren. Sollte der Kunde den Auftrag bereits anbezahlt oder komplett bezahlt haben, werden sämtliche Gelder für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen an den Kunden zurückgezahlt.
Ein Anspruch auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.
11. Gewährleistung
Zeigt sich ein Mangel, so hat der Kunde diesen unverzüglich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige nur, wenn sie noch während des Auftrags erfolgt. Dem Stylisten ist die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen.
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsmäßig erfüllt.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung wie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter haar- und hautkosmetischer Pflegemittel durch den Kunden oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden von Kunden oder Dritten unsachgemäße Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
12. Namensnennung
Der Stylist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Test- bzw. tfp-Shootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.
13. Test- bzw. tfp-Shootings
Für sog. Test- oder tfp-Shootings gelten folgende Besonderheiten, sofern kein gesonderter Vertrag dafür vereinbart wurde:
Erhält der Stylist für seine Mitwirkung an einem Shooting kein oder nur geringes Honorar, steht ihm für die im Rahmen des Test- bzw. tfp-Shootings entstandenen Fotografien, Videos oder anderen Aufzeichnungen, die später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (z.B. Werbung) ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Dieses kann auch z. B. in Form einer uneingeschränkten Weiterverwendung der entstandenen Bilder zur Eigenwerbung des Stylisten bestehen. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorars und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.
14. Verwendung von Bildmaterial
Der Stylist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. diese im Internet (z.B. Website, Facebook, Instagram etc.) zu Werbezwecken zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Stylist auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Stylisten einverstanden ist/ sind.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Straubing. Für die Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien gilt deutsches Recht.
16. Schlussklausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine, ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende, wirksame Regelung.